Damit die Menschen vor Ort direkt von den Windrädern in ihrem näheren Umfeld profitieren, können Kommunen eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Anlagenbetreiber erhalten.
Das fördert die regionale Akzeptanz und bringt den Ausbau der erneuerbaren Energien voran.

Hintergrund ist, dass § 6 des EEG (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erträgen aus Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht. Demnach können Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern, ausgehend von der Turmmitte einer Windenergieanlage, eine entsprechende finanzielle Beteiligung von den Anlagenbetreibern erhalten.

Aufgrund dieser Regelung hatte sich die Verbandsgemeindeverwaltung in Wörrstadt eingehend mit den Windenergieanlagen im Verbandsgemeindegebiet befasst. Nach einem intensiven Austausch mit der 100% RE IPP GmbH & Co. KG und einem Informationstermin für die sogenannten Standortgemeinden der betroffenen Windenergieanlagen hat man sich darauf geeinigt, für die insgesamt 12 Windenergieanlagen entsprechende Verträge zu schließen.

Die Vertragsunterzeichnung mit den Vertretern aus den Ortsgemeinden Ensheim, Gabsheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim und Udenheim sowie der Stadt Wörrstadt fand am 20.02.2025 statt.

„Im Jahr 2007 hatte der Verbandsgemeinderat das ehrgeizige Ziel beschlossen, innerhalb von zehn Jahren den Energiebedarf der Privathaushalte, öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken. Dieses Ziel konnte bereits 2012 erreicht werden. Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung setzen wir und die Betreiber der beiden Windparks ein weiteres wichtiges Zeichen in Richtung Erneuerbare Energien, allen voran der Windenergie, und deren Akzeptanz“, betont Bürgermeister Markus Conrad.

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